|
ERYTHROTHERMALGIE
27
Extremitätenschmerzen
(=
Gliederschmerzen) Synonyme (= wie die Krankheit sonst noch bezeichnet wird): Ery thromelalgie, Ery thralgie, Ery thermalgie, teilweise auch Ery throzyanose Der Begriff Der Wortteil "Erythro" bedeutet "rot" bzw. "rotes Blut", "therm" weist auf Hitze, erhöhte Temperatur hin und "algie" steht für Schmerzen (hier Gliederschmerzen). Bei der Erythrothermalgie (engl. Erythrothermalgia) liegt eine Hauterkrankung mit Durchblutungsstörung vor. Diese Störung beruht aber nicht auf Blutmangel sondern auf einer überschießenden Durchblutung. Die Krankheit kann in 2 Formen auftreten:
Die symptomatische Form kann auf folgende Krankheiten zurückzuführen sein:
Die Symptome (= Krankheitszeichen) Die Erythrothermalgie ist gekennzeichnet durch brennende, schmerzhafte Sensationen im Bereich der Füße, (seltener) aber auch der Hände. Wärme verstärkt die Beschwerden. Die Schmerz bereiche sind häufig gerötet (deshalb der Begriff "erythro" in der Krankheitsbezeichnung), teilweise aber auch zyanotisch (= bläulich verfärbt), was dann zu einer Verwechslung mit der Raynaud Krankheit führen kann. Manchmal treten auch Schwellungen bzw. Ödeme (= krankhafte Flüssigkeitsansammlungen) auf. Die Erythrothermalgie (Erythrothermalgia) befällt sowohl Männer als auch Frauen im mittleren Lebensalter. Differentialdiagnostisch (= welche Krankheiten außer Erythrothermalgie sonst noch in Frage kommen) ist an das Burning-feet-Syndrom und das Restless-legs-Syndrom zu denken. Therapie Bei der symptomatische
n Form muß natürlich zunächst die Grundkrankheit kausal
(= ursächlich)
behandelt werden. Lokal (= örtlich) soll ein Gel sehr hilfreich sein, bestehend aus 1% Amitriptylin und 0,5% Ketamin, als Basis dienen Polyethylen (5,0 g) und dickflüssiges Paraffin (ad 100,0 g). Quelle: http://www.schattauer.de/index.php?id=1726&L=0&no_cache=1&artikel=21164 Zur Behandlung weiterhin bestehender
Schmerzen bei
Erythrothermalgie kommt die
therapeutischen Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem
örtlichen Betäubungsmittel
bzw.
Lokalanästhetika) in Form
längerfristiger (2 bis 3 Wochen),
kontinuierlicher Blockaden
(= Betäubungen)
mit Katheter (*siehe unten) zum Einsatz. Zur Kompensation der
sympathikolytischen
(= gefäßerweiternden) Wirkung ist
evtl. zu empfehlen, während der Therapie die Füße zu wickeln und/oder das
Lokalanästhetikum
(=
örtliches Betäubungsmittel)
mit einem Vasokonstriktor
(= Mittel,
das die Blutgefäße verengt) zu kombinieren. Für die Füsse eignet sich bei Erythrothermalgie (Erythrothermalgia) die kontinuierliche Blockade des N. ischiadicus mit Katheter* (Klatt et Lees er, Schmerz therapiezentrum Bad Mergen theim, 1994). Die Durchführung kontinuierlicher Blockaden mit Katheter* erfordert in der Regel einen stationären Aufenthalt. Im ambulanten Bereich kommen hauptsächlich single-shot-Blockaden (= Einzelbetäubungen) in engmaschiger Serie zur Anwendung, wobei es aber wenig Sinn macht und auch nicht hilfreich ist, wenn diese Blockaden nur 1-2 mal wöchentlich erfolgen. * Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz gedächtnis zu löschen. Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren (Schmerzkliniken) durchführbar, so z.B. in Bad Mergen theim.
Wußten Sie schon,
daß laut Bundesregierung alle gesetzlich krankenversicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst
aussuchen können - Lesen Sie dazu die Ausführungen des Bundesministeriums für
Gesundheit:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st
(einfach anklicken)
und einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einemMittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
Haftungshinweis:
Eine Auswahl weiterer
Schmerzthemen
Aktualisiert:>08.03.2008</>
kusb& Schmerzklinik (1), Schmerzklinik (2) Schmerzklinik (3) ----------------------------------------------------
http://www.erythrothermalgie.de <strong>Primäre</strong> <strong>idiopathische</strong>
<strong>sekundäre</strong> <strong>symptomatische</strong> |